Gewerbe

Lieferscheinpflicht

Jeder gewerbliche Anlieferer hat die Pflicht, spätestens beim Verlassen des Geländes, einen aussagekräftigen Lieferschein in den Briefkasten am jeweiligen Platz einzuwerfen.

Hierzu zählen beispielsweise: GaLa-Bauer, Transportunternehmen, kirchliche Einrichtungen, Sportstätten, Hausmeisterservice, …

Nur inhaltlich vollständige Lieferscheine werden akzeptiert.

Enthalten sein muss:

  • Anschrift Abfallerzeuger / Herkunft
  • Anschrift Abfallbeförderer mit KFZ Kennzeichen
  • Definition der Abfallherkunft (Privat / Landwirtschaft/Gewerbe/Kommunal)
  • Menge in Kubikmeter
  • Datum und Unterschrift

Einen Vordruck stellen wir gerne zu Verfügung:

PDF Datei Lieferschein zum download

Eigene Lieferscheine/Dokumente werden auch akzeptiert, wenn diese
inhaltlich vollständig sind.

Alle Lieferungen, die nicht einer privaten, haushaltsüblichen Gartennutzung
entsprechen werden dem Anlieferer in Rechnung gestellt.

Der aktuelle Preis beträgt 8,50 € / Kubikmeter zzgl. MwSt. (Stand 01.01.2024)

Kostenpflichtig sind beispielsweise folgende Grüngutanlieferungen:

  • Grüngutanlieferungen aus gewerblicher, kommunaler und landwirtschaftlicher Herkunft
  • Grüngutanlieferungen von Anwesen, die nicht privat genutzt werden
  • Grüngutanlieferungen von Sportanlagen
  • alle Lieferungen von außerhalb der Stadt und des Landkreises Hof
  • Grüngutanlieferungen von Baugrunderschließungen oder nicht haushaltsüblicher Menge / Art
  • Grüngutanlieferungen aus kirchlichen Einrichtungen
  • usw.

Bei Fragen gibt der Kompostring Hof jederzeit gerne Auskunft unter:

info@kompostring-hof.de oder Telefon: 09251/814970