Lieferscheinpflicht
Jeder gewerbliche Anlieferer hat die Pflicht, spätestens beim Verlassen des Geländes, einen aussagekräftigen Lieferschein in den Briefkasten am jeweiligen Platz einzuwerfen.
Hierzu zählen beispielsweise: GaLa-Bauer, Transportunternehmen, kirchliche Einrichtungen, Sportstätten, Hausmeisterservice, …
Nur inhaltlich vollständige Lieferscheine werden akzeptiert.
Enthalten sein muss:
- Anschrift Abfallerzeuger / Herkunft
- Anschrift Abfallbeförderer mit KFZ Kennzeichen
- Definition der Abfallherkunft (Privat / Landwirtschaft/Gewerbe/Kommunal)
- Menge in Kubikmeter
- Datum und Unterschrift
Einen Vordruck stellen wir gerne zu Verfügung:
PDF Datei Lieferschein zum download
Eigene Lieferscheine/Dokumente werden auch akzeptiert, wenn diese
inhaltlich vollständig sind.
Alle Lieferungen, die nicht einer privaten, haushaltsüblichen Gartennutzung
entsprechen werden dem Anlieferer in Rechnung gestellt.
Der aktuelle Preis beträgt 8,50 € / Kubikmeter zzgl. MwSt. (Stand 01.01.2024)
Kostenpflichtig sind beispielsweise folgende Grüngutanlieferungen:
- Grüngutanlieferungen aus gewerblicher, kommunaler und landwirtschaftlicher Herkunft
- Grüngutanlieferungen von Anwesen, die nicht privat genutzt werden
- Grüngutanlieferungen von Sportanlagen
- alle Lieferungen von außerhalb der Stadt und des Landkreises Hof
- Grüngutanlieferungen von Baugrunderschließungen oder nicht haushaltsüblicher Menge / Art
- Grüngutanlieferungen aus kirchlichen Einrichtungen
- usw.
Bei Fragen gibt der Kompostring Hof jederzeit gerne Auskunft unter:
info@kompostring-hof.de oder Telefon: 09251/814970